Einfach mitmachen!

Möchten Sie sich engagieren

Wenn Sie sich selbst im THW engagieren möchten, besuchen Sie uns einfach. Sie können gerne bei uns hereinschnuppern, sich anschauen, wie der Dienst im THW aussieht und wer Ihre Kameradinnen und Kameraden sind. Bei unserem Ortsbeauftragten erhalten Sie Informationen zur Anmeldung und können Details zu Ihrer Ausbildung und zum Ortsverband erfahren. Auch die nächste THW-Geschäftsstelle steht Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Wie Sie das THW unterstützen können, ohne selbst Einsatzkraft zu werden, erfahren Sie hier

THW-begeisterte Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 17 Jahren können auch schon mitmachen! Die THW-Jugend hat die Aufgabe, Jugendliche in spielerischer Form an die Technik des THW heranzuführen.

 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Da jeder Einsatz des THW eine große Verantwortung bedeutet, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein, bevor man im THW mitarbeiten kann.
Folgende Voraussetzungen sollten Sie mitbringen:

  1. Sie sind zwischen 18 und 60 Jahre.
  2. Sie sind körperlich fit, da Einsätze häufig körperliche Belastungen mit sich bringen.
  3. Ihr ständiger Aufenthaltsort ist die Bundesrepublik Deutschland (auch mit anderer Staatsangehörigkeit).
  4. Sie sind für den Dienst im THW verfügbar.
  5. Sie sind nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden.
  6. Sie bekennen sich zum demokratischen Rechtsstaat.
  7. Sie sind nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr rechtskräftig verurteilt worden (anders bei Aussetzung der Strafe zur Bewährung).
  8. Sie sind nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Was beinhaltet die Aufnahme ins THW?

Mit dem Ausfüllen des Aufnahmeantrags werden Sie auf unbestimmte Zeit in das THW aufgenommen. Sie unterschreiben ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, das die Leistung humanitärer Hilfe für in Not geratene Menschen sowie Bergung und Schutz von Sachgütern beinhaltet. Damit verpflichten Sie sich, alle Pflichten wahrzunehmen, die mit der wirksamen Erfüllung dieser Aufgaben einhergehen.
Im THW gibt es eine Probezeit von 6 Monaten. In dieser Zeit können beide Seiten ohne Angabe von Gründen das Dienstverhältnis kündigen. Danach kann das Dienstverhältnis durch eine schriftliche Erklärung mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Ein Anspruch auf die Aufnahme in den Dienst der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk besteht nicht.

Frauenpower im THW

Etwa 8.000 Mädchen und Frauen beweisen es täglich: Technische Hilfe ist auch Frauensache. Sie sind Mitglieder von Bergungsgruppen oder helfen in Fachgruppen bei der Bekämpfung von Ölschäden oder der Wiederaufbereitung von Trinkwasser. Zehn Prozent Frauen im Bereich Bevölkerungs- und Katastrophenschutz ist ein guter Wert, der jedoch noch weiter steigen soll.